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Rezertifizierung EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in/(Practitioner) mit Zusatz Bereich Kinder & Jugend (Child & Adolescent)

Anteilig sind mind. 50% der Nachweise, die für die Rezertifizierung als Practitioner gelten, aus dem Kinder- und Jugend - Bereich zu erbringen

Mindestens 50 Einheiten Fortbildung:

Davon mindestens 20 Einheiten EMDR spezifische Fortbildung oder Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen (davon mind. 10 Einheiten für Kinder und Jugendliche bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche)

Die restlichen 30 Einheiten können aus den folgenden Bereichen stammen:

  • Max. 10 Einheiten Fortbildung in allgemeiner Psychotraumatologie (Mind. 5 Einheiten speziell für Kinder und Jugendliche)
  • Max. 10 Einheiten Selbsterfahrung in EMDR
  • Max. 10 Einheiten Intervision (nur mit Kolleg*innen in gleicher oder höherer Qualifikation in EMDR, Auflistung der Termine, Teilnehmer*innen und besprochenen Themen (davon mind. 5 Einheiten zu Kindern und Jugendlichen))
  • Max. 10 Einheiten Selbststudium: Lesen von einschlägiger Fachliteratur (davon mind. 5 Einheiten für Kinder und Jugendliche)
  • Max. 10 Einheiten Präsentationen auf EMDR-Tagungen, EMDR-Lehrtätigkeit (davon mind. 5 Einheiten speziell zu Kindern und Jugendlichen)
  • Max. 10 Einheiten EMDR-Forschungsaktivitäten: Klinische Forschung und Beiträge zur Weiterentwicklung von EMDR auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene (davon mind. 5 Einheiten speziell zu Kindern und Jugendlichen)

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Rezertifizierungsgebühr für EMDR-Therapeut*in/EMDR-Behandler*in für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C&A) beträgt € 48 Euro (Stand 21.10.2022).