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Rezertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner)

50 Einheiten Fortbildung:

Davon mindestens 20 Einheiten EMDR spezifische Fortbildung oder Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen.

Die restlichen 30 Einheiten können aus den folgenden Bereichen stammen:

  • Max. 10 Einheiten Fortbildung in allgemeiner Psychotraumatologie
  • Max. 10 Einheiten Selbsterfahrung in EMDR
  • Max. 10 Einheiten Intervision (nur mit Kolleg*innen in gleicher oder höherer Qualifikation in EMDR, Auflistung der Termine, Teilnehmer*innen und besprochenen Themen)
  • Max. 10 Einheiten Selbststudium: Lesen von einschlägiger Fachliteratur
  • Max. 10 Einheiten Präsentationen auf EMDR-Tagungen, EMDR-Lehrtätigkeit
  • Max. 10 Einheiten EMDR-Forschungsaktivitäten: Klinische Forschung und Beiträge zur Weiterentwicklung von EMDR auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Rezertifizierungsgebühr für EMDR-Therapeut*in/EMDR-Behandler*in (Practitioner) beträgt € 48 Euro (Stand 21.10.2022).