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Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner) für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents)

In 3 Varianten möglich:

A) Nur Zertifizierung zur/m Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A)

B) Gleichzeitige Zertifizierung zur/m EMDR-Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in (Practitioner) und Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A)

C) Zeitlich unabhängige Zertifizierung zur/m EMDR-Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in (Practitioner) und Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A)

 

VARIANTE A)

  • Vollständig ausgefüllter Zertifizierungsantrag (>>Zertifizierungsantrag Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche)
  • Mitglied der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Antrag zur Mitgliedschaft)
  • Erfüllung der Ethikrichtlinien der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Ethikrichtlinien)
  • Eintragung als Säuglings-, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in bzw. Kinder-, Jugend und Familienpsycholog*in ODER Nachweis von mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in der psychologischen/psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Statement-Bestätigung durch Dienstgeber*in oder Kolleg*in)
  • Absolvierung aller Teile des EMDR Basiscurriculums (1) bei einem von EMDR Europa anerkannten Ausbildungsinstitut und einer/m von EMDR Europa anerkannten Trainer*in (Liste anerkannter Institute/Trainer*innen siehe: emdr-europe.org)
  • Vor Absolvierung des Fortgeschrittenen-Teils des EMDR-Kindercurriculums muss das EMDR-Basiscurriculums¹ bereits abgeschlossen sein
  • Antragstellung frühestens 1 Jahr nach Abschluss des EMDR Basiscurriculums möglich (>>Zertifizierungsantrag Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche)
  • Abschluss des EMDR-Curriculums für Kinder und Jugendliche (3-teiliges EMDR-Kindercurriculum) bei einer/m von EMDR Europa anerkannten EMDR-Trainer*in für Kinder & Jugendliche (Liste anerkannter Trainer*innen siehe: www.emdr-europe.org)
  • Von den insgesamt 50 EMDR-Einheiten mit 25 Klient*innen sind mindestens 40 EMDR-Einheiten mit mindestens 20 Kindern/Jugendlichen zu absolvieren (>>Klient*innendokumentation Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche). Davon müssen mind. 10 Fälle von EMDR Europa anerkannten Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche auf der Klient*innendokumentation als Fallbesprechung bestätigt werden. Die nachzuweisenden 40 EMDR-Einheiten mit mindestens 20 Kindern/ Jugendlichen können erst nach dem Besuch des Basiskurses1/Level1 des Kindercurriculums erbracht/angerechnet werden.
  • 35 Einheiten Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen, darunter mindestens 2 Einheiten Einzelsupervision. Von den 35 Einheiten Supervision sind mindestens 10 Einheiten Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen für Kinder & Jugendliche zu absolvieren und darunter mind. 1 Einheit Einzelsupervision (Nachweis und Bestätigung durch von EMDR Europa anerkannten Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche auf der Klient*innendokumentation) (>>Klient*innendokumentation Behandler*in/Practitioner Kinder & Jungendliche)
  • Insgesamt 2 supervidierte Videopräsentationen der EMDR-Arbeit (Reprozessieren), jeweils mit einem Kind unter und einem Kind/Jugendlichen über 8 Jahren (>>Kompentenzrahmen Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche)
  • Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens  für Kinder- und Jugendliche (>>Kompentenzrahmen Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche)

    (1) EMDR-Basiscurriculum meint die komplette theoretisch-praktische EMDR-Ausbildung laut EMDREA (EMDR Europe): 42 Zeitstunden = 54 UE mit einer/m von EMDREA akkreditierten EMDR-Trainer*in (davon 24 Zeitstunden Theorie und 18 Zeitstunden supervidierte Praxis). Zusätzlich 10 Zeitstunden klinische Supervision bei einer/m zertifizierten EMDR-Supervisor*in oder EMDREA-akkreditierten EMDR-Trainer*in. Dies beinhaltet je nach Ausbildungsinstitut etwas abweichend: Basiskurs 1/Level 1, Praxisteil teilweise inklusive Supervision, Basiskurs 2/Level 2, Supervision.

 

VARIANTE B)

Im Falle einer gleichzeitigen Zertifizierung von EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in (Practitioner) und EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C&A):

  • Nachweis der „Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner)“ und der „Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner) für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents)“ von Variante A.
  • Aber, es können die nachzuweisenden 50 EMDR-Einheiten mit 25 Klient*innen aus dem Erwachsenen- und dem Kinder & Jugendbereich zusammengelegt werden. Wobei grundsätzlich die umfangreicheren Vorgaben aus dem Kinder & Jugendbereich nachzuweisen sind (vgl. oben - z.B.: es sind mindestens 40 EMDR-Einheiten mit mindestens 20 Kindern/Jugendlichen zu absolvieren; zusätzlich zu den 25 Einheiten Supervision für EMDR-Therapeut*in/ EMDR-Behandler*in sind mindestens 10 Einheiten Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen für Kinder & Jugendliche zu absolvieren und davon mind. 1 Einheit Einzelsupervision;….).

 

VARIANTE C)

Bei einer späteren, von der Zertifizierung zur/m EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in für Erwachsene (Practitioner) unabhängigen Zertifizierung zur/m EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C&A) – oder umgekehrt:

  • Nachweis der „Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner)“ und der „Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner) für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents)“ von Variante A.
  • Aber, es müssen die jeweils nachzuweisenden EMDR-Einheiten gesondert, also pro Zertifizierungsantrag je 50 EMDR-Einheiten mit je 25 Klient*innen erbracht werden (wobei sich die Klient*innen auf beiden Klient*innen-Dokumentationen überschneiden könnten, wenn die zeitlichen Vorgaben zum Start der Arbeit mit der jeweiligen Klient*innen-Gruppe laut Zertifizierungskriterien Practitoner und Practitioner C&A eingehalten wird)

 

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Zertifizierungsgebühr für EMDR-Therapeut*in/EMDR-Behandler*in für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C & A) beträgt € 72 Euro (Stand 21.10.2022).