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Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner)

  • Vollständig ausgefüllter Zertifizierungsantrag (>>Zertifizierungsantrag Behandler*in/Practitioner Erwachsene)
  • Mitglied der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Antrag zur Mitgliedschaft)
  • Erfüllung der Ethikrichtlinien der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Ethikrichtlinien)
  • Mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung in der psychotherapeutischen Arbeit/klinisch-psychologischen Arbeit nach Eintragung in die Liste des Bundesministeriums als Psychotherapeut*in oder als Klinische*r Psycholog*in mit 80 UE psychotherapeutischer Selbsterfahrung (diese Zusatzbestimmung entfällt für alle Absolvent*innen nach der Novellierung des Psycholog*innengesetzes 7/2013) oder der Ärztekammer für Ärzt*in mit Psy3-Diplom oder Fachärzt*in für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
  • Absolvierung aller Teile des EMDR Basiscurriculums (1) bei einem von EMDR Europa anerkannten Ausbildungsinstitut und einer/m von EMDR Europa anerkanntem/n Trainer*in (Liste anerkannter Institute/Trainer*innen siehe: www.emdr-europe.org)
  • Antragstellung ist frühestens 1 Jahr nach Absolvierung von EMDR-Level 2/ EMDR-Basis-Seminar 2 des Basiscurriculums möglich (>>Zertifizierungsantrag Behandler*in/Practitioner Erwachsene)
  • Mindestens 50 EMDR-Einheiten (Reprozessieren) mit mindestens 25 Klient*innen, wovon mindestens 10 Klient*innen in der Supervision besprochen und von der von EMDR Europa anerkannten Supervisor*in unterschrieben sein müssen (>>Klienten*innen-Dokumentation Behandler*in/Practitioner Erwachsene)
  • Mindestens 25 Einheiten Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen, davon mindestens 2 Einheiten Einzelsupervision
  • Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens inkl. supervidierter und bestätigter Video-/Livepräsentation, die Inhalt und Technik von EMDR mindestens in der Standardabfolge zeigt (>>Kompetenzrahmen gültig ab 01.01.2022 Behandler*in/Practitioner Erwachsene )
  • Empfehlung durch von EMDR Europa anerkannter/m Supervisor*in (erfolgt indirekt durch Vermerk am Kompetenzrahmen)

    (1) EMDR-Basiscurriculum meint die komplette theoretisch-praktische EMDR-Ausbildung laut EMDREA (EMDR Europe): 42 Zeitstunden = 54 UE mit einer/m von EMDREA akkreditierten EMDR-Trainer*in (davon 24 Zeitstunden Theorie und 18 Zeitstunden supervidierte Praxis). Zusätzlich 10 Zeitstunden klinische Supervision bei einer/m zertifizierten EMDR-Supervisor*in oder EMDREA-akkreditierten EMDR-Trainer*in. Dies beinhaltet je nach Ausbildungsinstitut etwas abweichend: Basiskurs 1/Level 1, Praxisteil teilweise inklusive Supervision, Basiskurs 2/Level 2, Supervision.

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Zertifizierungsgebühr für EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in (Practitioner) beträgt € 72 Euro (Stand 21.10.2022).