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FAQs

  • Welche Vorteile bringt die Mitgliedschaft bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich?
    • kostenlose Teilnahme an der jährlichen Tagung der Fachgesellschaft
    • Reduktion für EMDR-Europe Kongresse
    • regelmäßige Informationen über Veranstaltungen und Kongresse
    • 3x pro Jahr kostenlos die deutschsprachige Zeitschrift für EMDR
    • laufende Informationen über neue Entwicklungen zu EMDR in Traumazentrierter Therapie
    • Unterstützung bei nationaler und internationaler Vernetzung
    • Mitgliedschaft bei EMDR Europe
    • Teilhabe am Vereinsgeschehen, als ordentliches Mitglied das aktive und passive, als außerordentliches Mitglied das passive Wahlrecht nützen
    • Verwendung des EMDR-Europe Logos ab Zertifizierung
  • Welche Arten von Mitgliedschaft gibt es bei EMDR Fachgesellschaft Österreich?
    • Außerordentliche Mitgliedschaft
      Interessent*innen für EMDR und deren Anwendungen, die noch keine Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen, die die Vereinstätigkeit aber fördern wollen (ohne Nennung auf der Homepage)
    • Ordentliches Mitgliedschaft
      ab Einführungsseminar bei akkreditierten Trainer*innen (ohne Nennung auf der Homepage)
    • Mitgliedschaft bei Zertifizierung
      Die Zertifizierung zur EMDR-Therapeut*in/Behandler*in (international EMDR-Practitioner) begründet automatisch die Mitgliedschaft (Nennung auf der Homepage möglich)
  • Was bringt eine Zertifizierung bzw. Rezertifizierung durch die EMDR Fachgesellschaf Österreich?

    Wenn die EMDR Fachgesellschaft Österreich Ihre Ausbildung zertifiziert bzw. rezertifiziert und Sie den Status EMDR-Therapeut*in/Behandler*in (international EMDR-Practitioner) erlangen bzw. weiter führen können, wird dadurch automatisch auch Ihre Mitgliedschaft bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich begründet. Die Zertifizierung/Rezertifizierung ermöglicht Ihnen die Nennung auf der Therapeut*innen-, Supervisor*innen- bzw. Trainer*innenliste auf der Homepage der EMDR Fachgesellschaft Österreich und die internationale Anerkennung Ihrer EMDR-Ausbildung nach den Richtlinien von EMDR Europa (www.emdr-europe.org).

  • In welchen Bereichen kann ich mich zertifizieren lassen?

    Sie können sich als EMDR-Therapeut*in/Behandler*in (international EMDR-Practitioner) für Erwachsene und zusätzlich als EMDR-Therapeut*in/Behandler*in (international EMDR-Practitioner) für den Bereich Kinder & Jugend zertifizieren lassen.

  • Welche Kosten fallen für Mitgliedschaft, Zertifizierung bzw. Rezertifizierung an?

    Mitgliedsbeiträge (pro Jahr)

    ordentliches Mitglied...............................................................................96,00 €
    (ab Einführungsseminar möglich, ab Zertifizierung obligatorisch)
    außerordentliches Mitglied.....................................................................72,00 €
    (Interessent*in und Förder*in)
    Supervisor*in...........................................................................................120,00 €

     Zertifizierungsgebühr (einmalig)

    EMDR - Therapeut*in/Behandler*in  (int. EMDR - Practitioner).............72,00 €
    EMDR - Therapeut*in/Behandler*in Kinder & Jugend (zusätzlich)...... 72,00 €
    (int. EMDR - Practitioner C & A) 
    EMDR - Supervisor*in (int. EMDR-Consultant).........................................72,00 €
    EMDR - Supervisor*in Kinder & Jugend (zusätzlich)...............................72,00 €
    (int. EMDR - Consultant C & A)

    Rezertifizierungsgebühr (alle fünf Jahre)

    EMDR - Therapeut*in/Behandler*in  (int. EMDR - Practitioner)...............48,00 €
    EMDR - TherapeutIn/BehandlerIn Kinder & Jugend (zusätzlich)
    (int. EMDR - Practitioner C & A).....................................................................48,00 €
    EMDR - Supervisor*in (int. EMDR-Consultant)...........................................48,00 €
    EMDR - Supervisor*n Kinder & Jugend (zusätzlich).................................48,00 €
    (int. EMDR - Consultant C & A)

  • Wann ist das Büro der EMDR Fachgesellschaft Österreich besetzt?

    Das Büro ist Montag und Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeit können Sie uns gerne eine E-Mail senden, wir bearbeiten diese so rasch wie möglich.

    Vorsitzende: Mag. Martina Hopfner,

    Administration: Veronika Deuerling-Horváth,

  • Aus welchen Teilen besteht eine von der EMDR Fachgesellschaft Österreich anerkannte Ausbildung?
    • Verpflichtende Module der EMDR-Ausbildung für Erwachsene
      Einführungsseminar (Level 1) mindestens 18 AE
      Praxistage mindestens 8 AE
      Fortgeschrittenen-Seminar (Level 2) mindestens 18 AE
      begleitende Supervision
    • Verpflichtende Module der EMDR-Ausbildung für den Bereich Kinder & Jugend
      Einführungsseminar (Level 1 Erwachsene) mindestens 18 AE
      Praxistage mindestens 8 AE

      3 Seminare (mindestens 42 AE): Theorie und Praxis für den Bereich Kinder & Jungend

      begleitende Supervision
      Präsentation eines Abschlussfalles (1 AE)

    Optional wird allen Anwender*innen Selbsterfahrung in der Methode EMDR empfohlen.

  • Welche Voraussetzungen müssen von der Dachgesellschaft EMDR Europe Association anerkannte Ausbildner*innen (Trainer*innen) und  Ausbildungsinstitute erbringen, um zertifiziert zu werden?
  • Was ist, wenn Sie an einer nicht zertifizierten Ausbildung oder an einer Ausbildung bei einer nicht zertifizierten EMDR Trainer*in teilnehmen und danach diese Ausbildung bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich zertifizieren wollen?

    Die Ausbildung zur EMDR-Therapeut*in/Behandler*in (international EMDR Practitioner) in Österreich wird von den internationalen EMDR-Verbänden EMDREA (EMDR-Association Europe) und EMDRIA (EMDR International Association) ausschließlich dann anerkannt und zertifiziert, wenn sämtliche Ausbildungsschritte bei von diesen Fachgesellschaften akkreditierten Trainer*innen absolviert wurden. Diese Ausbildung in EMDR schließt mit der Zertifizierung zur EMDR-Therapeut*in/Behandler*in – international „EMDR-Practitioner“ ab.

  • Wer hat Zugang zu einer von der EMDR Fachgesellschaft Österreich anerkannten Ausbildung?
    • Psychotherapeut*innen(1) mit Eintragung in die Liste des Bundesministeriums.
    • Klinische Psycholog*innen mit Eintragung in die Liste des Bundesministeriums nach Psychologengesetz vom 1.7.2014 oder mindestens 80 AE Selbsterfahrung in anerkannten Psychotherapiemethoden.
    • Ärzte/ÄrztInnen mit dem Diplom "ÄrztIn für Psychotherapeutische Medizin - Psy III" der österreichischen Ärztekammer oder dem Diplom "FachärztIn für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin".

    (1) Nur EMDR-Einführungsseminar bereits mit "Status" Psychotherapeutin i.A.u.S. möglich

  • Welche Kriterien sind für eine Zertifizierung zur EMDR - Therapeut*in/Behandler*in  (international EMDR Practitioner) erforderlich?
    • mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung in der psychotherapeutischen Arbeit/klinisch-psychologischen Arbeit nach Eintragung in die Liste des Bundesministeriums als PSYCHOTHERAPEUT*IN oder als KLINISCHE/R PSYCHOLOG*IN mit 80 UE psychotherapeutischer Selbsterfahrung (diese Zusatzbestimmung entfällt für alle Absolvent*innen nach der Novellierung des Psychologe*innengesetzes 7/2013) oder  der Ärztekammer  für ÄRZTIN mit Psy3-Diplom oder FACHÄRZTIN für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
    • alle Teile des EMDR Basistrainings bei einem anerkannten Ausbildungsinstitut und eine/m anerkanntem/r Trainer*in (Liste anerkannter Institute/Trainer*innen siehe www.emdr-europe.org
    • mindestens 25 Stunden Supervision bei anerkannter EMDR-Supervisor*in
    • mindestens 50 EMDR-Sitzungen (Reprozessieren) mit mindestens 25 KlientInnnen
    • Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens (EMDR Europe Competency Framework (EECF)) Bereich Erwachsene  (inkl. Video-/Livepräsentation, die Inhalt und Technik von EMDR mindestens in der Standardabfolge zeigt)
    • Mitgliedschaft bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich

    Für KollegInnen, deren Ausbildungsbeginn (Datum des Teil 1 der EMDR Basisausbildung „Level 1“) vor dem 1. April 2020 liegt, gelten jene Kriterien, die zu diesem Zeitpunkt gültig waren. Eine entsprechende Übersicht über die jeweils geltenden Kriterien finden Sie hier>>

    WICHTIG: Ab 01.01.2023 gelten für alle - unabhängig vom Ausbildungsbeginn - die gleichen und zum Zeitpunkt der Zertifizierung aktuellen Kriterien.

    Die Zertifizierungsgebühr für EMDR-Practitioner beträgt € 60 Euro.

  • Welche Kriterien sind für eine Zertifizierung zur EMDR-TherapeutIn/EMDR-BehandlerIn (international EMDR Practitioner) für den Bereich Kinder & Jugend erforderlich?

    Zusätzlich zu den oben angeführten Zertifizierungskriterien zur EMDR-TherapeutIn/EMDR–BehandlerIn sind folgende Ausbildungsschritte zu absolvieren:

    • Fortbildung EMDR mit Kindern und Jugendlichen (3-teiliges EMDR-Kindercurriculum) bei einer anerkannten TrainerIn für den Bereich Kinder & Jugend.
    • Von den mindestens 25 Stunden Supervision (für EMDR-TherapeutIn / EMDR–BehandlerIn) sind mindestens 8 Stunden bei einer anerkannten EMDR-SupervisorIn für den Bereich Kinder & Jugend zu absolvieren (inkl. Fallbesprechung durch eine Videopräsentation der EMDR-Arbeit mit einem Kind oder Jugendlichen unter 16 Jahren). Bei Ausbildungsbeginn vor dem 01.01.2010: 20 Stunden Supervision.
    • Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens Bereich Kinder & JugendBei Ausbildungsbeginn vor dem 06. 03. 2017 Empfehlungsschreiben einer anerkannten EMDR-SupervisorIn für den Bereich Kinder & Jugend.
    • Bei Beantragung der Doppelzertifizierung sind von den erforderlichen 25 KlientInnnen (bis 31.03.2020: 20 KlientInnen) mindestens 6 mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren nachzuweisen.
    • Die Zertifizierungsgebühr für EMDR-TherapeutIn/EMDR-BehandlerIn (Practitioner) mit Zusatz Bereich Kinder & Jugend (Child & Adolescent - C & A) beträgt € 60 Euro.
  • Welche Kriterien sind für eine Zertifizierung als EMDR-SupervisorIn (international Consultant) erforderlich?
    • mindestens zwei Jahre Erfahrung nach Zertifizierung zur EMDR-Therapeutin/EMDR-Behandlerin
    • Nachweis von mind. 300 Stunden EMDR-Therapie mit wenigstens 75 KlientInnen, (zwei videokontrollierte Behandlungsfälle oder Live-Supervisionen einer EMDR-Sitzung)
    • zusätzliches Training, z. B. Supervisionskurs, bei einem für die EMDR-Ausbildung anerkannten Institut
    • mindestens zehn Stunden Supervision der Supervisionsfähigkeiten
    • mindestens zehn Stunden Co-Leitungen von EMDR-Supervisionsgruppen
    • Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens für EMDR-SupervisorInnen. Bei Ausbildungsbeginn vor dem 06. 03. 2017: Empfehlungsschreiben einer anerkannten EMDR-SupervisorIn
    • Mitgliedschaft bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich

    Die Zertifizierungsgebühr für EMDR-SupervisorInnen beträgt € 72 Euro.

  • Welche Kriterien sind für eine Rezertifizierung erforderlich?
    • Rezertifizierung EMDR-Therapeut*in/Behandler*in (international Practitioner) bis 31.01.2020
      Das Zertifikat wird bei Nachweis von 20 AE Fortbildung (Kongresse, Netzwerktagungen, Seminare, Supervision und Intervision) erneuert. Dabei müssen von den 20 AE mindestens 12 AE EMDR-spezifische Fortbildungen bei anerkannten EMDR-Practitioner, EMDR-Trainer*innen oder EMDR-Supervisor*innen erbracht und 8 AE können durch Fortbildungen der allgemeinen Psychotraumatologie abgedeckt werden.
    • Rezertifizierung EMDR-Therapeut*in/Behandler*in (international Practitioner) mit Zusatz Bereich Kinder & Jugendliche bis 31.01.2020
      Von den oben angeführten 20 AE Fortbildung für EMDR-Practitioner sind für Kinder & Jugend Zertifikate mindestens 50 % anteilig - aus allen angeführten Einheiten - aus dem Bereich Kinder & Jugend zu absolvieren
    • Rezertifizierung SupervisorIn bis 31.01.2020
      Das Zertifikat gilt fünf Jahre und wird bei Nachweis von 20 AE EMDR-Fortbildung bzw. Supervision erneuert. Dabei müssen von den 20 AE mindestens 12 AE EMDR spezifische Fortbildungen bei anerkannten EMDR-Trainer*nnen oder EMDR-Supervisor*innen erbracht und 8 AE können durch Fortbildungen der allgemeinen Psychotraumatologie abgedeckt werden. Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2012 in Kraft.

    Es muss nur das jeweils höherwertige EMDR-Zertifikat erneuert werden. EMDR- SupervisorInnen sind auch automatisch EMDR-Therapeut*innen. Dies gilt sowohl für den Erwachsenen als auch für den Bereich Kinder & Jugendliche.

  • Was muss bei der Anwendung von EMDR beachtet werden?

    Da der Einsatz von EMDR eine aktive Auseinandersetzung mit einem traumatischen Ereignis bedeutet, muss sich eine Klient*in zum Zeitpunkt der Therapie physisch und psychisch in einem stabilen Gesundheitszustand befinden. Die ausführliche Diagnostik und Behandlungsplanung sollte durch eine erfahrene TraumatherapeutIn erfolgen.

    Organische Ursachen wie Herz-Kreislauf-Probleme können einen Risikofaktor darstellen, da es unter der Behandlung zum Blutdruckanstieg oder einer erhöhten Herzfrequenz kommen kann. Das Bestehen akuter Augenerkrankungen sollte ebenfalls abgeklärt werden.

  • Hier finden Sie eine Liste aller durch die EMDR Fachgesellschaft Österreich zertifizierten EMDR TherapeutInnen, SupervisorInnen und TrainerInnen