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Zertifizierung

International anerkannte Zertifizierungen durch die EMDR Fachgesellschaft Österreich

Die Ausbildung zur/m EMDR-Therapeut:in/EMDR-Behandler:in (EMDR-Practitioner) in Österreich wird von den internationalen EMDR-Verbänden EMDREA (EMDR-Association Europe) ausschließlich dann anerkannt, wenn sämtliche Ausbildungsschritte bei von diesen Fachgesellschaften akkreditierten EMDR-Trainer:innen absolviert wurden.

Wie im Good Standing Document und in der Vereinbarung von Trainer:innen mit EMDR Europe festgehalten ist, können Seminare von ausländischen Trainer:innen von der EMDR Fachgesellschaft Österreich für eine Zertifizierung nur dann anerkannt werden, wenn ausländische Trainer:innen dafür Verantwortung tragen, dass sich Veranstalter:innen, für die sie tätig sind, an die Regelungen von EMDR Europe halten.

Die Zertifizierung der Ausbildung durch die EMDR Fachgesellschaft Österreich beinhaltet die Mitgliedschaft sowie die Nennung auf der Therapeut:innenliste und damit die Empfehlung durch unsere Fachgesellschaft.

Allgemein

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Es muss nur das jeweils höherwertige EMDR-Zertifikat erneuert werden. EMDR-Supervisor:innen sind auch automatisch EMDR-Therapeut:innen. Dies gilt sowohl für den Erwachsenen als auch für den Bereich Kinder & Jugend.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt die Gültigkeit des Zertifikats. Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2012 in Kraft. 

Hier finden Sie sämtliche Formulare für die Zertifizierung sowie Rezertifizierung Ihrer Zertifikate.

Bitte schicken Sie Ihrer Dokumente an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. in Form von Scans in Schwarz/Weiß mit geringe Auflösung (150 dpi) mit nachvollziehbarer Gruppierung der Dokumente (SV, Kompetenzrahmen, Antrag, …) und aussagekräftiger Benennung dem Inhalt entsprechend (SV, Kompetenzrahmen, Antrag, FB, EMDRspez.FB, …)

Für alle Supervisionen sind Nachweise in Form von Sammelbestätigungen der Supervidierenden nötig, aus denen Datum, Anzahl, Länge und Art (Einzel- oder Gruppensupervision) der Einheiten hervorgehen.

Aktuelle Zertifizierungs- bzw. Rezertifizierungskriterien

Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner)
  • Vollständig ausgefüllter Zertifizierungsantrag (>>Zertifizierungsantrag Behandler*in/Practitioner Erwachsene)
  • Mitglied der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Antrag zur Mitgliedschaft)
  • Erfüllung der Ethikrichtlinien der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Ethikrichtlinien)
  • Mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung in der psychotherapeutischen Arbeit/klinisch-psychologischen Arbeit nach Eintragung in die Liste des Bundesministeriums als Psychotherapeut*in oder als Klinische*r Psycholog*in mit 80 UE psychotherapeutischer Selbsterfahrung (diese Zusatzbestimmung entfällt für alle Absolvent*innen nach der Novellierung des Psycholog*innengesetzes 7/2013) oder der Ärztekammer für Ärzt*in mit Psy3-Diplom oder Fachärzt*in für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
  • Absolvierung aller Teile des EMDR Basiscurriculums (1) bei einem von EMDR Europa anerkannten Ausbildungsinstitut und einer/m von EMDR Europa anerkanntem/n Trainer*in (Liste anerkannter Institute/Trainer*innen siehe: www.emdr-europe.org)
  • Antragstellung ist frühestens 1 Jahr nach Absolvierung von EMDR-Level 2/ EMDR-Basis-Seminar 2 des Basiscurriculums möglich (>>Zertifizierungsantrag Behandler*in/Practitioner Erwachsene)
  • Mindestens 50 EMDR-Einheiten (Reprozessieren) mit mindestens 25 Klient*innen, wovon mindestens 10 Klient*innen in der Supervision besprochen und von der von EMDR Europa anerkannten Supervisor*in unterschrieben sein müssen (>>Klienten*innen-Dokumentation Behandler*in/Practitioner Erwachsene)
  • Mindestens 25 Einheiten Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen, davon mindestens 2 Einheiten Einzelsupervision
  • Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens inkl. supervidierter und bestätigter Video-/Livepräsentation, die Inhalt und Technik von EMDR mindestens in der Standardabfolge zeigt (>>Kompetenzrahmen gültig ab 01.01.2022 Behandler*in/Practitioner Erwachsene )
  • Empfehlung durch von EMDR Europa anerkannter/m Supervisor*in (erfolgt indirekt durch Vermerk am Kompetenzrahmen)

    (1) EMDR-Basiscurriculum meint die komplette theoretisch-praktische EMDR-Ausbildung laut EMDREA (EMDR Europe): 42 Zeitstunden = 54 UE mit einer/m von EMDREA akkreditierten EMDR-Trainer*in (davon 24 Zeitstunden Theorie und 18 Zeitstunden supervidierte Praxis). Zusätzlich 10 Zeitstunden klinische Supervision bei einer/m zertifizierten EMDR-Supervisor*in oder EMDREA-akkreditierten EMDR-Trainer*in. Dies beinhaltet je nach Ausbildungsinstitut etwas abweichend: Basiskurs 1/Level 1, Praxisteil teilweise inklusive Supervision, Basiskurs 2/Level 2, Supervision.

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Zertifizierungsgebühr für EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in (Practitioner) beträgt € 72,- (Stand 21.10.2022).

Rezertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner)

50 Einheiten Fortbildung:

Davon mindestens 20 Einheiten EMDR spezifische Fortbildung oder Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen.

Die restlichen 30 Einheiten können aus den folgenden Bereichen stammen:

  • Max. 10 Einheiten Fortbildung in allgemeiner Psychotraumatologie
  • Max. 10 Einheiten Selbsterfahrung in EMDR
  • Max. 10 Einheiten Intervision (nur mit Kolleg*innen in gleicher oder höherer Qualifikation in EMDR, Auflistung der Termine, Teilnehmer*innen und besprochenen Themen)
  • Max. 10 Einheiten Selbststudium: Lesen von einschlägiger Fachliteratur
  • Max. 10 Einheiten Präsentationen auf EMDR-Tagungen, EMDR-Lehrtätigkeit
  • Max. 10 Einheiten EMDR-Forschungsaktivitäten: Klinische Forschung und Beiträge zur Weiterentwicklung von EMDR auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Rezertifizierungsgebühr für EMDR-Therapeut*in/EMDR-Behandler*in (Practitioner) beträgt € 48,- (Stand 21.10.2022).

Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner) für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents)

In 3 Varianten möglich:

A) Nur Zertifizierung zur/m Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A)

B) Gleichzeitige Zertifizierung zur/m EMDR-Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in (Practitioner) und Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A)

C) Zeitlich unabhängige Zertifizierung zur/m EMDR-Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in (Practitioner) und Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A)

 

VARIANTE A)

  • Vollständig ausgefüllter Zertifizierungsantrag (>>Zertifizierungsantrag Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche)
  • Mitglied der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Antrag zur Mitgliedschaft)
  • Erfüllung der Ethikrichtlinien der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Ethikrichtlinien)
  • Eintragung als Säuglings-, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in bzw. Kinder-, Jugend und Familienpsycholog*in ODER Nachweis von mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in der psychologischen/psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Statement-Bestätigung durch Dienstgeber*in oder Kolleg*in)
  • Absolvierung aller Teile des EMDR Basiscurriculums (1) bei einem von EMDR Europa anerkannten Ausbildungsinstitut und einer/m von EMDR Europa anerkannten Trainer*in (Liste anerkannter Institute/Trainer*innen siehe: emdr-europe.org)
  • Vor Absolvierung des Fortgeschrittenen-Teils des EMDR-Kindercurriculums muss das EMDR-Basiscurriculums¹ bereits abgeschlossen sein
  • Antragstellung frühestens 1 Jahr nach Abschluss des EMDR Basiscurriculums möglich (>>Zertifizierungsantrag Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche)
  • Abschluss des EMDR-Curriculums für Kinder und Jugendliche (3-teiliges EMDR-Kindercurriculum) bei einer/m von EMDR Europa anerkannten EMDR-Trainer*in für Kinder & Jugendliche (Liste anerkannter Trainer*innen siehe: www.emdr-europe.org)
  • Von den insgesamt 50 EMDR-Einheiten mit 25 Klient*innen sind mindestens 40 EMDR-Einheiten mit mindestens 20 Kindern/Jugendlichen zu absolvieren (>>Klient*innendokumentation Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche). Davon müssen mind. 10 Fälle von EMDR Europa anerkannten Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche auf der Klient*innendokumentation als Fallbesprechung bestätigt werden. Die nachzuweisenden 40 EMDR-Einheiten mit mindestens 20 Kindern/ Jugendlichen können erst nach dem Besuch des Basiskurses1/Level1 des Kindercurriculums erbracht/angerechnet werden.
  • 35 Einheiten Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen, darunter mindestens 2 Einheiten Einzelsupervision. Von den 35 Einheiten Supervision sind mindestens 10 Einheiten Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen für Kinder & Jugendliche zu absolvieren und darunter mind. 1 Einheit Einzelsupervision (Nachweis und Bestätigung durch von EMDR Europa anerkannten Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche auf der Klient*innendokumentation) (>>Klient*innendokumentation Behandler*in/Practitioner Kinder & Jungendliche)
  • Insgesamt 2 supervidierte Videopräsentationen der EMDR-Arbeit (Reprozessieren), jeweils mit einem Kind unter und einem Kind/Jugendlichen über 8 Jahren (>>Kompentenzrahmen Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche)
  • Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens  für Kinder- und Jugendliche (>>Kompentenzrahmen Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche)

    (1) EMDR-Basiscurriculum meint die komplette theoretisch-praktische EMDR-Ausbildung laut EMDREA (EMDR Europe): 42 Zeitstunden = 54 UE mit einer/m von EMDREA akkreditierten EMDR-Trainer*in (davon 24 Zeitstunden Theorie und 18 Zeitstunden supervidierte Praxis). Zusätzlich 10 Zeitstunden klinische Supervision bei einer/m zertifizierten EMDR-Supervisor*in oder EMDREA-akkreditierten EMDR-Trainer*in. Dies beinhaltet je nach Ausbildungsinstitut etwas abweichend: Basiskurs 1/Level 1, Praxisteil teilweise inklusive Supervision, Basiskurs 2/Level 2, Supervision.

 

VARIANTE B)

Im Falle einer gleichzeitigen Zertifizierung von EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in (Practitioner) und EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C&A):

  • Nachweis der „Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner)“ und der „Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner) für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents)“ von Variante A.
  • Aber, es können die nachzuweisenden 50 EMDR-Einheiten mit 25 Klient*innen aus dem Erwachsenen- und dem Kinder & Jugendbereich zusammengelegt werden. Wobei grundsätzlich die umfangreicheren Vorgaben aus dem Kinder & Jugendbereich nachzuweisen sind (vgl. oben - z.B.: es sind mindestens 40 EMDR-Einheiten mit mindestens 20 Kindern/Jugendlichen zu absolvieren; zusätzlich zu den 25 Einheiten Supervision für EMDR-Therapeut*in/ EMDR-Behandler*in sind mindestens 10 Einheiten Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen für Kinder & Jugendliche zu absolvieren und davon mind. 1 Einheit Einzelsupervision;….).

 

VARIANTE C)

Bei einer späteren, von der Zertifizierung zur/m EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in für Erwachsene (Practitioner) unabhängigen Zertifizierung zur/m EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C&A) – oder umgekehrt:

  • Nachweis der „Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner)“ und der „Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner) für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents)“ von Variante A.
  • Aber, es müssen die jeweils nachzuweisenden EMDR-Einheiten gesondert, also pro Zertifizierungsantrag je 50 EMDR-Einheiten mit je 25 Klient*innen erbracht werden (wobei sich die Klient*innen auf beiden Klient*innen-Dokumentationen überschneiden könnten, wenn die zeitlichen Vorgaben zum Start der Arbeit mit der jeweiligen Klient*innen-Gruppe laut Zertifizierungskriterien Practitoner und Practitioner C&A eingehalten wird)

 

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Zertifizierungsgebühr für EMDR-Therapeut*in/EMDR-Behandler*in für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C & A) beträgt € 72,- (Stand 21.10.2022).

Rezertifizierung EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in/(Practitioner) mit Zusatz Bereich Kinder & Jugend (Child & Adolescent)

Anteilig sind mind. 50% der Nachweise, die für die Rezertifizierung als Practitioner gelten, aus dem Kinder- und Jugend - Bereich zu erbringen

Mindestens 50 Einheiten Fortbildung:

Davon mindestens 20 Einheiten EMDR spezifische Fortbildung oder Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen (davon mind. 10 Einheiten für Kinder und Jugendliche bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche)

Die restlichen 30 Einheiten können aus den folgenden Bereichen stammen:

  • Max. 10 Einheiten Fortbildung in allgemeiner Psychotraumatologie (Mind. 5 Einheiten speziell für Kinder und Jugendliche)
  • Max. 10 Einheiten Selbsterfahrung in EMDR
  • Max. 10 Einheiten Intervision (nur mit Kolleg*innen in gleicher oder höherer Qualifikation in EMDR, Auflistung der Termine, Teilnehmer*innen und besprochenen Themen (davon mind. 5 Einheiten zu Kindern und Jugendlichen))
  • Max. 10 Einheiten Selbststudium: Lesen von einschlägiger Fachliteratur (davon mind. 5 Einheiten für Kinder und Jugendliche)
  • Max. 10 Einheiten Präsentationen auf EMDR-Tagungen, EMDR-Lehrtätigkeit (davon mind. 5 Einheiten speziell zu Kindern und Jugendlichen)
  • Max. 10 Einheiten EMDR-Forschungsaktivitäten: Klinische Forschung und Beiträge zur Weiterentwicklung von EMDR auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene (davon mind. 5 Einheiten speziell zu Kindern und Jugendlichen)

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Rezertifizierungsgebühr für EMDR-Therapeut*in/EMDR-Behandler*in für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C&A) beträgt € 48,- (Stand 21.10.2022).

Zertifizierungskriterien EMDR-Supervisor*in (Consultant)

Kriterien für die Teilnahme an und Abschluss der Ausbildung als EMDR-Europe-Supervisor*in

Voraussetzungen für die Zulassung zur einem EMDR Europe akkreditierten Supervisor*innenkurs

  • Mindestens 2 Jahre Arbeitserfahrung nach der Zertifizierung zur/m EMDR-Therapeut*in/EMDR-Behandler*in (Practitioner)
  • Empfehlung durch eine/n von EMDR Europa anerkannte/n EMDR-Trainer*in und einer/m von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*in (am Kompetenzrahmen für Supervisor*innen) (>>EMDR-Europe Kompetenzrahmen Supervisor*innen Erwachsene)
  • Nachweis von mind. 400 Einheiten EMDR-Therapie nach Zertifizierung als Practitioner mit wenigstens 75 Klient*innen in einem breiten Spektrum von Diagnosen und Komplexitäten (>>Klient*innendokumentation für Supervisor*innen Erwachsene)
  • 1 videokontrollierter klinischer Behandlungsfall (Standard-Ablaufschema mit Vorbereitung - fehlerlos) (>>EMDR-Europe Kompetenzrahmen Supervisor*innen Erwachsene)
  • Nachweis von 30 Einheiten kontinuierlicher Fortbildung im Bereich von EMDR seit dem Abschluss als Practitioner
  • 20 Einheiten eigene EMDR-Supervision bei anerkannten Supervisor*innen seit dem Abschluss als Practitioner (in Gruppen- oder Einzelsupervision)

Voraussetzungen für den Abschluss der Ausbildung als EMDR-Supervisor*in

  • Vollständig ausgefüllter Zertifizierungsantrag (>>Zertifizierungsantrag Supervisor*in Erwachsene)
  • Mitglied der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Antrag zur Mitgliedschaft)
  • Positives Good Standing (>>Good-Standing-Papier EMDREA)
  • Erfüllung der Ethikrichtlinien der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Ethikrichtlinien)
  • 3 Jahre Erfahrung als Practitioner
  • Erneute Teilnahme an einem kompletten EMDR Basiscurriculum¹
  • Teilnahme an einem von EMDR-Europe anerkannten Supervisionskurs bei einem für die EMDR-Ausbildung anerkannten Institut
  • Mindestens 15 Einheiten Supervision der Supervisionsfähigkeiten, davon mindestens 5 Einheiten in Einzelsupervision (bei von EMDR Europe anerkannter/m EMDR-Senior-Trainer*in)
  • Live-Supervision der Supervision oder Video der Supervision (1 EMDR-Einzel-Supervisionssitzung und 1 EMDR-Gruppen-Supervisionssitzung) (>>EMDR-Europe Kompetenzrahmen Supervisor*innen Erwachsene)
  • Mindestens 20 Einheiten Co-Leitung von EMDR-Supervisionsgruppen
  • Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens für EMDR-Supervisor*innen (>>EMDR-Europe Kompetenzrahmen Supervisor*innen Erwachsene)

    ¹EMDR-Basiscurriculum meint die komplette theoretische EMDR-Ausbildung (nach den aktuellen Vorgaben von EMDREA).

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Zertifizierungsgebühr für EMDR-Supervisor*in beträgt € 72,- (Stand 21.10.2022).

Rezertifizierungskriterien EMDR-Supervisor*in (Consultant)

50 Einheiten EMDR-bezogene kontinuierliche Weiterbildung, davon:

  • mindestens 40 Einheiten spezifische EMDR-Fortbildung und/oder Supervision bei von EMDR-Europa anerkannten Supervisor*innen
  • bis zu 10 Einheiten Fortbildung in allgemeiner Psychotraumatologie

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Rezertifizierungsgebühr für EMDR-Supervisor*in (Consultant) beträgt € 48,- (Stand 21.10.2022).

Zertifizierungskriterien EMDR-Supervisor*in für Kinder und Jugendliche (Consultant for Child & Adolescent)

Kriterien für die Teilnahme an und Abschluss der Ausbildung als EMDR-Europe-Supervisor*in für Kinder und Jugendliche

Voraussetzungen für die Zulassung zu einem EMDR Europe akkreditierten Supervisor*innenkurs für Kinder und Jugendliche

  • Mindestens 2 Jahre Arbeitserfahrung nach der Zertifizierung zum Practitioner for C&A
  • Empfehlung durch eine/n von EMDR Europa anerkannte/n EMDR Trainer*in und eine/n von EMDR Europa anerkannte/n Supervisor*in für Kinder und Jugendliche (Link: EMDR-Europe Kompetenzrahmen für Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche)
  • Nachweis von mindestens 400 Einheiten EMDR -Therapie nach Zertifizierung als Practitioner mit wenigstens 75 Klient*innen in einem breiten Spektrum von Diagnosen und Komplexitäten - davon müssen mindestens 100 Einheiten Therapieerfahrung mit mind. 25 Kindern und Jugendlichen mit EMDR (Stimulationseinheiten, davon mindestens 80% Traumabearbeitung) nachgewiesen werden. Nachweis durch eine Auflistung und Prüfung mit Unterschrift durch eine/n von EMDR Europa anerkannte/n EMDR-Supervisor*in erforderlich (>>Klient*innendokumentation Supervisor*innen Kinder und Jugendliche )
  • 1 videokontrollierter klinischer Behandlungsfall (Standard-Ablaufschema mit Vorbereitung fehlerlos) (>>EMDR-Europe Kompetenzrahmen Supervisor*innen Kinder und Jugendliche)
  • Nachweis von 30 Einheiten kontinuierlicher Fortbildung im Bereich von EMDR (50% anteilig aus dem Kinder- und Jugendbereich) seit dem Abschluss als Practitioner
  • 20 Einheiten eigene EMDR-Supervision bei von EMDR Europa anerkannten Supervisor*innen seit dem Abschluss als Practitioner

Voraussetzungen für den Abschluss der Ausbildung als EMDR-Supervisor*in für Kinder und Jugendliche

  • Vollständig ausgefüllter Zertifizierungsantrag (>>Zertifizierungsantrag Supervisor*in Kinder und Jugendliche)
  • Mitglied der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Antrag zur Mitgliedschaft)
  • Positives Good Standing (>>Good-Standing-Papier EMDREA)
  • Erfüllung der Ethikrichtlinien der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Ethikrichtlinien)
  • 3 Jahre Erfahrung als Practitioner für Kinder und Jugendliche
  • Teilnahme an einem EMDR Europe anerkannter Supervisionskurs für Kinder und Jugendliche bei einem für die EMDR-Ausbildung anerkannten Institut
  • Mindestens 10 Einheiten Supervision der Supervisionsfähigkeiten, davon mindestens 5 Einheiten in Einzelsupervision (bei von EMDR Europa anerkannter/m Senior-Trainer*in)
  • Vorlage von 4 Videos:
    Zwei Videos einer EMDR-Behandlung mit einem Kind oder Jugendlichen, eins davon mit einem Kind über 8 Jahren, bei dem das Standardprotokoll durchgeführt werden kann, und eins bei einem jüngeren Kind mit altersadaptiertem Standardprotokoll. Die Videos müssen den Anforderungen für Supervisor*innen entsprechen. Sofern ein Video, welches zur Zertifizierung als EMDR Practitioner für Kinder und Jugendliche aufgenommen wurde, bereits den erhöhten Standards für Supervisor*innen genügt, kann es anerkannt werden
    2. Ein Video einer Einzel-Supervisionssitzung über eine EMDR-Behandlung eines Kindes oder Jugendlichen
    3. Ein Video einer Gruppen-Supervisionssitzung über EMDR-Behandlungen von Kindern oder Jugendlichen
    Anstelle der Videos ist auch in Vivo möglich.Sowohl die Videobegutachtung als auch in Vivo muss bei Senior-Trainer*innen von EMDREA-anerkannten Ausbildungsinstituten erfolgen.Die Altersspanne der Kinder und Jugendlichen, deren Behandlung supervidiert wird, muss sowohl unter als auch über 8 Jahren liegen. (>>EMDR-Europe Kompetenzrahmen Supervisor*innen Kinder und Jugendliche)
  • Erneute Teilnahme an einem kompletten EMDR-Curriculum für Kinder und Jugendliche
  • Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens für EMDR-Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche (EMDR-Europe Kompetenzrahmen für Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Zertifizierungsgebühr für Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C&A) beträgt € 72,- (Stand 21.10.2022).

Bei gleichzeitiger Zertifizierung als EMDR-Consultant und EMDR-Consultant for Children & Adolescents - C&A können die nachzuweisenden 400 Einheiten EMDR-Therapie bei den insg. 75 Klient*innen aus dem Erwachsenen- und Kinder-& Jugendbereich zusammengelegt werden. Bei einer zeitlich unabhängigen Zertifizierung müssen diese gesondert, also für jede Zertifizierung jeweils 400 EMDR-Einheiten bei je 75 Klient*innen erbracht werden!

Rezertifizierung Supervisor*in (Consultant) mit Zusatz Bereich Kinder & Jugend (Child & Adolescent)

Anteilig sind mind. 50% der Nachweise, die für die Rezertifizierung als Supervisor*in gelten, aus dem Kinder & Jugend - Bereich zu erbringen.

50 Einheiten EMDR-bezogene kontinuierliche Weiterbildung, davon:

  • mindestens 40 Einheiten spezifische EMDR-Fortbildung und/oder Supervision bei von EMDR-Europa anerkannten Supervisor*innen (davon mind. 20 Einheiten speziell für Kinder und Jugendliche)
  • bis zu 10 Einheiten Fortbildung in allgemeiner Psychotraumatologie (davon mind. 5 Einheiten speziell für Kinder und Jugendliche)

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Rezertifizierungsgebühr für EMDR-Supervisor*in für Kinder & Jugendliche (Consultant for Children & Adolescents - C&A) beträgt € 48,- (Stand 21.10.2022).