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Zertifizierung

International anerkannte Zertifizierungen durch die EMDR Fachgesellschaft Österreich

Die Ausbildung zur/m EMDR-Therapeut*in/EMDR-Behandler*in (EMDR-Practitioner) in Österreich wird von den internationalen EMDR-Verbänden EMDREA (EMDR-Association Europe) ausschließlich dann anerkannt, wenn sämtliche Ausbildungsschritte bei von diesen Fachgesellschaften akkreditierten EMDR-Trainer*innen absolviert wurden.

Wie im Good Standing Document und in der Vereinbarung von Trainer*innen mit EMDR Europe festgehalten ist, können Seminare von ausländischen Trainer*innen von der EMDR Fachgesellschaft Österreich für eine Zertifizierung nur dann anerkannt werden, wenn ausländische Trainer*innen dafür Verantwortung tragen, dass sich Veranstalter*innen, für die sie tätig sind, an die Regelungen von EMDR Europe halten.

Die Zertifizierung der Ausbildung durch die EMDR Fachgesellschaft Österreich beinhaltet die Mitgliedschaft sowie die Nennung auf der Therapeut*innenliste und damit die Empfehlung durch unsere Fachgesellschaft.

Allgemein

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Es muss nur das jeweils höherwertige EMDR-Zertifikat erneuert werden. EMDR-Supervisor*innen sind auch automatisch EMDR-Therapeut*innen. Dies gilt sowohl für den Erwachsenen als auch für den Bereich Kinder & Jugend.

 Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt die Gültigkeit des Zertifikats. Diese Richtlinie tritt mit 01.01.2012 in Kraft. 

 Hier finden Sie sämtliche Formulare für die Zertifizierung sowie Rezertifizierung Ihrer Zertifikate.

Aktuelle Zertifizierungs- bzw. Rezertifizierungskriterien

Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner)
  • Vollständig ausgefüllter Zertifizierungsantrag (>>Zertifizierungsantrag Behandler*in/Practitioner Erwachsene)
  • Mitglied der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Antrag zur Mitgliedschaft)
  • Erfüllung der Ethikrichtlinien der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Ethikrichtlinien)
  • Mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung in der psychotherapeutischen Arbeit/klinisch-psychologischen Arbeit nach Eintragung in die Liste des Bundesministeriums als Psychotherapeut*in oder als Klinische*r Psycholog*in mit 80 UE psychotherapeutischer Selbsterfahrung (diese Zusatzbestimmung entfällt für alle Absolvent*innen nach der Novellierung des Psycholog*innengesetzes 7/2013) oder der Ärztekammer für Ärzt*in mit Psy3-Diplom oder Fachärzt*in für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
  • Absolvierung aller Teile des EMDR Basiscurriculums (1) bei einem von EMDR Europa anerkannten Ausbildungsinstitut und einer/m von EMDR Europa anerkanntem/n Trainer*in (Liste anerkannter Institute/Trainer*innen siehe: www.emdr-europe.org)
  • Antragstellung ist frühestens 1 Jahr nach Absolvierung von EMDR-Level 2/ EMDR-Basis-Seminar 2 des Basiscurriculums möglich (>>Zertifizierungsantrag Behandler*in/Practitioner Erwachsene)
  • Mindestens 50 EMDR-Einheiten (Reprozessieren) mit mindestens 25 Klient*innen, wovon mindestens 10 Klient*innen in der Supervision besprochen und von der von EMDR Europa anerkannten Supervisor*in unterschrieben sein müssen (>>Klienten*innen-Dokumentation Behandler*in/Practitioner Erwachsene)
  • Mindestens 25 Einheiten Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen, davon mindestens 2 Einheiten Einzelsupervision
  • Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens inkl. supervidierter und bestätigter Video-/Livepräsentation, die Inhalt und Technik von EMDR mindestens in der Standardabfolge zeigt (>>Kompetenzrahmen gültig ab 01.01.2022 Behandler*in/Practitioner Erwachsene )
  • Empfehlung durch von EMDR Europa anerkannter/m Supervisor*in (erfolgt indirekt durch Vermerk am Kompetenzrahmen)

    (1) EMDR-Basiscurriculum meint die komplette theoretisch-praktische EMDR-Ausbildung laut EMDREA (EMDR Europe): 42 Zeitstunden = 54 UE mit einer/m von EMDREA akkreditierten EMDR-Trainer*in (davon 24 Zeitstunden Theorie und 18 Zeitstunden supervidierte Praxis). Zusätzlich 10 Zeitstunden klinische Supervision bei einer/m zertifizierten EMDR-Supervisor*in oder EMDREA-akkreditierten EMDR-Trainer*in. Dies beinhaltet je nach Ausbildungsinstitut etwas abweichend: Basiskurs 1/Level 1, Praxisteil teilweise inklusive Supervision, Basiskurs 2/Level 2, Supervision.

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Zertifizierungsgebühr für EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in (Practitioner) beträgt € 72 Euro (Stand 21.10.2022).

Rezertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner)

50 Einheiten Fortbildung:

Davon mindestens 20 Einheiten EMDR spezifische Fortbildung oder Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen.

Die restlichen 30 Einheiten können aus den folgenden Bereichen stammen:

  • Max. 10 Einheiten Fortbildung in allgemeiner Psychotraumatologie
  • Max. 10 Einheiten Selbsterfahrung in EMDR
  • Max. 10 Einheiten Intervision (nur mit Kolleg*innen in gleicher oder höherer Qualifikation in EMDR, Auflistung der Termine, Teilnehmer*innen und besprochenen Themen)
  • Max. 10 Einheiten Selbststudium: Lesen von einschlägiger Fachliteratur
  • Max. 10 Einheiten Präsentationen auf EMDR-Tagungen, EMDR-Lehrtätigkeit
  • Max. 10 Einheiten EMDR-Forschungsaktivitäten: Klinische Forschung und Beiträge zur Weiterentwicklung von EMDR auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Rezertifizierungsgebühr für EMDR-Therapeut*in/EMDR-Behandler*in (Practitioner) beträgt € 48 Euro (Stand 21.10.2022).

Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner) für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents)

In 3 Varianten möglich:

A) Nur Zertifizierung zur/m Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A)

B) Gleichzeitige Zertifizierung zur/m EMDR-Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in (Practitioner) und Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A)

C) Zeitlich unabhängige Zertifizierung zur/m EMDR-Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in (Practitioner) und Behandler*in/ EMDR-Therapeut*in für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A)

 

VARIANTE A)

  • Vollständig ausgefüllter Zertifizierungsantrag (>>Zertifizierungsantrag Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche)
  • Mitglied der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Antrag zur Mitgliedschaft)
  • Erfüllung der Ethikrichtlinien der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Ethikrichtlinien)
  • Eintragung als Säuglings-, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in bzw. Kinder-, Jugend und Familienpsycholog*in ODER Nachweis von mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in der psychologischen/psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Statement-Bestätigung durch Dienstgeber*in oder Kolleg*in)
  • Absolvierung aller Teile des EMDR Basiscurriculums (1) bei einem von EMDR Europa anerkannten Ausbildungsinstitut und einer/m von EMDR Europa anerkannten Trainer*in (Liste anerkannter Institute/Trainer*innen siehe: emdr-europe.org)
  • Vor Absolvierung des Fortgeschrittenen-Teils des EMDR-Kindercurriculums muss das EMDR-Basiscurriculums¹ bereits abgeschlossen sein
  • Antragstellung frühestens 1 Jahr nach Abschluss des EMDR Basiscurriculums möglich (>>Zertifizierungsantrag Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche)
  • Abschluss des EMDR-Curriculums für Kinder und Jugendliche (3-teiliges EMDR-Kindercurriculum) bei einer/m von EMDR Europa anerkannten EMDR-Trainer*in für Kinder & Jugendliche (Liste anerkannter Trainer*innen siehe: www.emdr-europe.org)
  • Von den insgesamt 50 EMDR-Einheiten mit 25 Klient*innen sind mindestens 40 EMDR-Einheiten mit mindestens 20 Kindern/Jugendlichen zu absolvieren (>>Klient*innendokumentation Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche). Davon müssen mind. 10 Fälle von EMDR Europa anerkannten Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche auf der Klient*innendokumentation als Fallbesprechung bestätigt werden. Die nachzuweisenden 40 EMDR-Einheiten mit mindestens 20 Kindern/ Jugendlichen können erst nach dem Besuch des Basiskurses1/Level1 des Kindercurriculums erbracht/angerechnet werden.
  • 35 Einheiten Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen, darunter mindestens 2 Einheiten Einzelsupervision. Von den 35 Einheiten Supervision sind mindestens 10 Einheiten Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen für Kinder & Jugendliche zu absolvieren und darunter mind. 1 Einheit Einzelsupervision (Nachweis und Bestätigung durch von EMDR Europa anerkannten Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche auf der Klient*innendokumentation) (>>Klient*innendokumentation Behandler*in/Practitioner Kinder & Jungendliche)
  • Insgesamt 2 supervidierte Videopräsentationen der EMDR-Arbeit (Reprozessieren), jeweils mit einem Kind unter und einem Kind/Jugendlichen über 8 Jahren (>>Kompentenzrahmen Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche)
  • Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens  für Kinder- und Jugendliche (>>Kompentenzrahmen Behandler*in/Practitioner Kinder und Jugendliche)

    (1) EMDR-Basiscurriculum meint die komplette theoretisch-praktische EMDR-Ausbildung laut EMDREA (EMDR Europe): 42 Zeitstunden = 54 UE mit einer/m von EMDREA akkreditierten EMDR-Trainer*in (davon 24 Zeitstunden Theorie und 18 Zeitstunden supervidierte Praxis). Zusätzlich 10 Zeitstunden klinische Supervision bei einer/m zertifizierten EMDR-Supervisor*in oder EMDREA-akkreditierten EMDR-Trainer*in. Dies beinhaltet je nach Ausbildungsinstitut etwas abweichend: Basiskurs 1/Level 1, Praxisteil teilweise inklusive Supervision, Basiskurs 2/Level 2, Supervision.

 

VARIANTE B)

Im Falle einer gleichzeitigen Zertifizierung von EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in (Practitioner) und EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C&A):

  • Nachweis der „Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner)“ und der „Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner) für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents)“ von Variante A.
  • Aber, es können die nachzuweisenden 50 EMDR-Einheiten mit 25 Klient*innen aus dem Erwachsenen- und dem Kinder & Jugendbereich zusammengelegt werden. Wobei grundsätzlich die umfangreicheren Vorgaben aus dem Kinder & Jugendbereich nachzuweisen sind (vgl. oben - z.B.: es sind mindestens 40 EMDR-Einheiten mit mindestens 20 Kindern/Jugendlichen zu absolvieren; zusätzlich zu den 25 Einheiten Supervision für EMDR-Therapeut*in/ EMDR-Behandler*in sind mindestens 10 Einheiten Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen für Kinder & Jugendliche zu absolvieren und davon mind. 1 Einheit Einzelsupervision;….).

 

VARIANTE C)

Bei einer späteren, von der Zertifizierung zur/m EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in für Erwachsene (Practitioner) unabhängigen Zertifizierung zur/m EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C&A) – oder umgekehrt:

  • Nachweis der „Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner)“ und der „Zertifizierungskriterien EMDR-Behandler*in/Therapeut*in (EMDR-Practitioner) für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents)“ von Variante A.
  • Aber, es müssen die jeweils nachzuweisenden EMDR-Einheiten gesondert, also pro Zertifizierungsantrag je 50 EMDR-Einheiten mit je 25 Klient*innen erbracht werden (wobei sich die Klient*innen auf beiden Klient*innen-Dokumentationen überschneiden könnten, wenn die zeitlichen Vorgaben zum Start der Arbeit mit der jeweiligen Klient*innen-Gruppe laut Zertifizierungskriterien Practitoner und Practitioner C&A eingehalten wird)

 

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Zertifizierungsgebühr für EMDR-Therapeut*in/EMDR-Behandler*in für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C & A) beträgt € 72 Euro (Stand 21.10.2022).

Rezertifizierung EMDR-Behandler*in/EMDR-Therapeut*in/(Practitioner) mit Zusatz Bereich Kinder & Jugend (Child & Adolescent)

Anteilig sind mind. 50% der Nachweise, die für die Rezertifizierung als Practitioner gelten, aus dem Kinder- und Jugend - Bereich zu erbringen

Mindestens 50 Einheiten Fortbildung:

Davon mindestens 20 Einheiten EMDR spezifische Fortbildung oder Supervision bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen (davon mind. 10 Einheiten für Kinder und Jugendliche bei von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche)

Die restlichen 30 Einheiten können aus den folgenden Bereichen stammen:

  • Max. 10 Einheiten Fortbildung in allgemeiner Psychotraumatologie (Mind. 5 Einheiten speziell für Kinder und Jugendliche)
  • Max. 10 Einheiten Selbsterfahrung in EMDR
  • Max. 10 Einheiten Intervision (nur mit Kolleg*innen in gleicher oder höherer Qualifikation in EMDR, Auflistung der Termine, Teilnehmer*innen und besprochenen Themen (davon mind. 5 Einheiten zu Kindern und Jugendlichen))
  • Max. 10 Einheiten Selbststudium: Lesen von einschlägiger Fachliteratur (davon mind. 5 Einheiten für Kinder und Jugendliche)
  • Max. 10 Einheiten Präsentationen auf EMDR-Tagungen, EMDR-Lehrtätigkeit (davon mind. 5 Einheiten speziell zu Kindern und Jugendlichen)
  • Max. 10 Einheiten EMDR-Forschungsaktivitäten: Klinische Forschung und Beiträge zur Weiterentwicklung von EMDR auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene (davon mind. 5 Einheiten speziell zu Kindern und Jugendlichen)

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Rezertifizierungsgebühr für EMDR-Therapeut*in/EMDR-Behandler*in für Kinder & Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C&A) beträgt € 48 Euro (Stand 21.10.2022).

Zertifizierungskriterien EMDR-Supervisor*in (Consultant)

Kriterien für die Teilnahme an und Abschluss der Ausbildung als EMDR-Europe-Supervisor*in

Voraussetzungen für die Zulassung zur einem EMDR Europe akkreditierten Supervisor*innenkurs

  • Mindestens 2 Jahre Arbeitserfahrung nach der Zertifizierung zur/m EMDR-Therapeut*in/EMDR-Behandler*in (Practitioner)
  • Empfehlung durch eine/n von EMDR Europa anerkannte/n EMDR-Trainer*in und einer/m von EMDR Europa anerkannten EMDR-Supervisor*in (am Kompetenzrahmen für Supervisor*innen) (>>EMDR-Europe Kompetenzrahmen Supervisor*innen Erwachsene)
  • Nachweis von mind. 400 Einheiten EMDR-Therapie nach Zertifizierung als Practitioner mit wenigstens 75 Klient*innen in einem breiten Spektrum von Diagnosen und Komplexitäten (>>Klient*innendokumentation für Supervisor*innen Erwachsene)
  • 1 videokontrollierter klinischer Behandlungsfall (Standard-Ablaufschema mit Vorbereitung - fehlerlos) (>>EMDR-Europe Kompetenzrahmen Supervisor*innen Erwachsene)
  • Nachweis von 30 Einheiten kontinuierlicher Fortbildung im Bereich von EMDR seit dem Abschluss als Practitioner
  • 20 Einheiten eigene EMDR-Supervision bei anerkannten Supervisor*innen seit dem Abschluss als Practitioner (in Gruppen- oder Einzelsupervision)

Voraussetzungen für den Abschluss der Ausbildung als EMDR-Supervisor*in

  • Vollständig ausgefüllter Zertifizierungsantrag (>>Zertifizierungsantrag Supervisor*in Erwachsene)
  • Mitglied der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Antrag zur Mitgliedschaft)
  • Positives Good Standing (>>Good-Standing-Papier EMDREA)
  • Erfüllung der Ethikrichtlinien der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Ethikrichtlinien)
  • 3 Jahre Erfahrung als Practitioner
  • Erneute Teilnahme an einem kompletten EMDR Basiscurriculum¹
  • Teilnahme an einem von EMDR-Europe anerkannten Supervisionskurs bei einem für die EMDR-Ausbildung anerkannten Institut
  • Mindestens 15 Einheiten Supervision der Supervisionsfähigkeiten, davon mindestens 5 Einheiten in Einzelsupervision (bei von EMDR Europe anerkannter/m EMDR-Senior-Trainer*in)
  • Live-Supervision der Supervision oder Video der Supervision (1 EMDR-Einzel-Supervisionssitzung und 1 EMDR-Gruppen-Supervisionssitzung) (>>EMDR-Europe Kompetenzrahmen Supervisor*innen Erwachsene)
  • Mindestens 20 Einheiten Co-Leitung von EMDR-Supervisionsgruppen
  • Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens für EMDR-Supervisor*innen (>>EMDR-Europe Kompetenzrahmen Supervisor*innen Erwachsene)

    ¹EMDR-Basiscurriculum meint die komplette theoretische EMDR-Ausbildung (nach den aktuellen Vorgaben von EMDREA).

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Zertifizierungsgebühr für EMDR-Supervisor*in beträgt € 72 Euro (Stand 21.10.2022).

Rezertifizierungskriterien EMDR-Supervisor*in (Consultant)

50 Einheiten EMDR-bezogene kontinuierliche Weiterbildung, davon:

  • mindestens 40 Einheiten spezifische EMDR-Fortbildung und/oder Supervision bei von EMDR-Europa anerkannten Supervisor*innen
  • bis zu 10 Einheiten Fortbildung in allgemeiner Psychotraumatologie

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Rezertifizierungsgebühr für EMDR-Supervisor*in (Consultant) beträgt € 48 Euro (Stand 21.10.2022).

Zertifizierungskriterien EMDR-Supervisor*in für Kinder und Jugendliche (Consultant for Child & Adolescent)

Kriterien für die Teilnahme an und Abschluss der Ausbildung als EMDR-Europe-Supervisor*in für Kinder und Jugendliche

Voraussetzungen für die Zulassung zu einem EMDR Europe akkreditierten Supervisor*innenkurs für Kinder und Jugendliche

  • Mindestens 2 Jahre Arbeitserfahrung nach der Zertifizierung zum Practitioner for C&A
  • Empfehlung durch eine/n von EMDR Europa anerkannte/n EMDR Trainer*in und eine/n von EMDR Europa anerkannte/n Supervisor*in für Kinder und Jugendliche (Link: EMDR-Europe Kompetenzrahmen für Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche)
  • Nachweis von mindestens 400 Einheiten EMDR -Therapie nach Zertifizierung als Practitioner mit wenigstens 75 Klient*innen in einem breiten Spektrum von Diagnosen und Komplexitäten - davon müssen mindestens 100 Einheiten Therapieerfahrung mit mind. 25 Kindern und Jugendlichen mit EMDR (Stimulationseinheiten, davon mindestens 80% Traumabearbeitung) nachgewiesen werden. Nachweis durch eine Auflistung und Prüfung mit Unterschrift durch eine/n von EMDR Europa anerkannte/n EMDR-Supervisor*in erforderlich (>>Klient*innendokumentation Supervisor*innen Kinder und Jugendliche )
  • 1 videokontrollierter klinischer Behandlungsfall (Standard-Ablaufschema mit Vorbereitung fehlerlos) (>>EMDR-Europe Kompetenzrahmen Supervisor*innen Kinder und Jugendliche)
  • Nachweis von 30 Einheiten kontinuierlicher Fortbildung im Bereich von EMDR (50% anteilig aus dem Kinder- und Jugendbereich) seit dem Abschluss als Practitioner
  • 20 Einheiten eigene EMDR-Supervision bei von EMDR Europa anerkannten Supervisor*innen seit dem Abschluss als Practitioner

Voraussetzungen für den Abschluss der Ausbildung als EMDR-Supervisor*in für Kinder und Jugendliche

  • Vollständig ausgefüllter Zertifizierungsantrag (>>Zertifizierungsantrag Supervisor*in Kinder und Jugendliche)
  • Mitglied der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Antrag zur Mitgliedschaft)
  • Positives Good Standing (>>Good-Standing-Papier EMDREA)
  • Erfüllung der Ethikrichtlinien der EMDR Fachgesellschaft Österreich (>>Ethikrichtlinien)
  • 3 Jahre Erfahrung als Practitioner für Kinder und Jugendliche
  • Teilnahme an einem EMDR Europe anerkannter Supervisionskurs für Kinder und Jugendliche bei einem für die EMDR-Ausbildung anerkannten Institut
  • Mindestens 10 Einheiten Supervision der Supervisionsfähigkeiten, davon mindestens 5 Einheiten in Einzelsupervision (bei von EMDR Europa anerkannter/m Senior-Trainer*in)
  • Vorlage von 4 Videos:
    Zwei Videos einer EMDR-Behandlung mit einem Kind oder Jugendlichen, eins davon mit einem Kind über 8 Jahren, bei dem das Standardprotokoll durchgeführt werden kann, und eins bei einem jüngeren Kind mit altersadaptiertem Standardprotokoll. Die Videos müssen den Anforderungen für Supervisor*innen entsprechen. Sofern ein Video, welches zur Zertifizierung als EMDR Practitioner für Kinder und Jugendliche aufgenommen wurde, bereits den erhöhten Standards für Supervisor*innen genügt, kann es anerkannt werden
    2. Ein Video einer Einzel-Supervisionssitzung über eine EMDR-Behandlung eines Kindes oder Jugendlichen
    3. Ein Video einer Gruppen-Supervisionssitzung über EMDR-Behandlungen von Kindern oder Jugendlichen
    Anstelle der Videos ist auch in Vivo möglich.Sowohl die Videobegutachtung als auch in Vivo muss bei Senior-Trainer*innen von EMDREA-anerkannten Ausbildungsinstituten erfolgen.Die Altersspanne der Kinder und Jugendlichen, deren Behandlung supervidiert wird, muss sowohl unter als auch über 8 Jahren liegen. (>>EMDR-Europe Kompetenzrahmen Supervisor*innen Kinder und Jugendliche)
  • Erneute Teilnahme an einem kompletten EMDR-Curriculum für Kinder und Jugendliche
  • Erfüllung des Europäischen Kompetenzrahmens für EMDR-Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche (EMDR-Europe Kompetenzrahmen für Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Zertifizierungsgebühr für Supervisor*innen für Kinder und Jugendliche (Practitioner for Children & Adolescents - C&A) beträgt € 72 Euro (Stand 21.10.2022).

Bei gleichzeitiger Zertifizierung als EMDR-Consultant und EMDR-Consultant for Children & Adolescents - C&A können die nachzuweisenden 400 Einheiten EMDR-Therapie bei den insg. 75 Klient*innen aus dem Erwachsenen- und Kinder-& Jugendbereich zusammengelegt werden. Bei einer zeitlich unabhängigen Zertifizierung müssen diese gesondert, also für jede Zertifizierung jeweils 400 EMDR-Einheiten bei je 75 Klient*innen erbracht werden!

Rezertifizierung Supervisor*in (Consultant) mit Zusatz Bereich Kinder & Jugend (Child & Adolescent)

Anteilig sind mind. 50% der Nachweise, die für die Rezertifizierung als Supervisor*in gelten, aus dem Kinder & Jugend - Bereich zu erbringen.

50 Einheiten EMDR-bezogene kontinuierliche Weiterbildung, davon:

  • mindestens 40 Einheiten spezifische EMDR-Fortbildung und/oder Supervision bei von EMDR-Europa anerkannten Supervisor*innen (davon mind. 20 Einheiten speziell für Kinder und Jugendliche)
  • bis zu 10 Einheiten Fortbildung in allgemeiner Psychotraumatologie (davon mind. 5 Einheiten speziell für Kinder und Jugendliche)

Alle Zertifikate sind ab Beginn der Zertifizierung 5 Jahre gültig. Die Rezertifizierungen aller Zertifikate müssen bei der EMDR Fachgesellschaft Österreich rechtzeitig, vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingereicht werden.

Die Rezertifizierungsgebühr für EMDR-Supervisor*in für Kinder & Jugendliche (Consultant for Children & Adolescents - C&A) beträgt € 48 Euro (Stand 21.10.2022).